Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ConPartner - ICT GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die ConPartner - ICT GmbH nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die ConPartner - ICT GmbH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Angebot und Abschluss
A: Sämtliche Angebote der ConPartner - ICT GmbH im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der ConPartner - ICT GmbH Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die ConPartner - ICT GmbH ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.
B: Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Lieferfristen
Unverschuldete Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt,Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten berechtigen die ConPartner - ICT GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird die ConPartner - ICT GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
4. Versand und Lieferung
A: Der Versand erfolgt nach Ermessen der ConPartner - ICT GmbH und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen an einen Unternehmer einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf dessen Gefahr. Der Abschluss einer Sachversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Wird der Versand ohne Verschulden der ConPartner - ICT GmbH verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens der ConPartner - ICT GmbH dem Versand gleich.
B: Die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Versendung auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer ist.
5. Preise und Zahlungen
A: Die von der ConPartner - ICT GmbH genannten Preise verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines Skontoabzuges.
B: Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem die ConPartner - ICT GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
C: Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht der ConPartner - ICT GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist. Darüber hinaus ist die ConPartner - ICT GmbH berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
6. Eigentumsvorbehalt
A: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung Eigentum der ConPartner - ICT GmbH.
B: Ferner gilt: Werden unter Vorbehaltseigentum der ConPartner - ICT GmbH stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet, die ConPartner - ICT GmbH hiervon binnen 48 Stunden per Fax zu verständigen.
C: Ferner gilt: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die ConPartner - ICT GmbH übergeht: Der Kunde tritt der ConPartner - ICT GmbH bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet der Befugnis von der ConPartner - ICT GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen. Die ConPartner - ICT GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum der ConPartner - ICT GmbH stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der ConPartner - ICT GmbH und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
D: Ferner gilt: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die ConPartner - ICT GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der ConPartner - ICT GmbH gehörenden Waren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirkt die ConPartner - ICT GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren der ConPartner - ICT GmbH mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der ConPartner - ICT GmbH anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das zur Vorbehaltsware Ausgeführte.
E: Ferner gilt: Dem Kunden ist jede Verfügung über die an die ConPartner - ICT GmbH abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der Bedingung gestattet, dass der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an die ConPartner - ICT GmbH bis zur Höhe des Rechnungsbetrages aus der zugrundeliegenden Warenlieferung der ConPartner - ICT GmbH abzuliefern.
F: Ferner gilt: Die ConPartner - ICT GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
7. Gewährleistung
A: Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist vor.
B: Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist die ConPartner - ICT GmbH bei Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat die ConPartner - ICT GmbH beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Die ConPartner - ICT GmbH ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen.
C: Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass die ConPartner - ICT GmbH hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
D: Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Kunden zur Last, wenn die ConPartner - ICT GmbH nachweist, dass der von dem Kunden gerügte Mangel nicht vorgelegen hat.
8. Haftung
A: Für Schäden haftet die ConPartner - ICT GmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der ConPartner - ICT GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der ConPartner - ICT GmbH auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
B: Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung der ConPartner - ICT GmbH wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Limburg an der Lahn. Die ConPartner - ICT GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der ConPartner - ICT GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.